Sehr geehrter Herr Straub,
zu Ihren Fragen:
1. Die Schluesselqualifikationen muessen nicht benotet sein.
2. Bei der Klausur am 1.12. handelt es sich um eine "Erfolgskontrolle
anderer Art". Die Wiederholbarbeit ist durch die Teilnahme an den
Uebungen im WS10/11 sichergestellt.
Gerne duerfen Sie auch in meine Sprechstunde kommen, um darueber zu
reden.
Mit freundlichen Gruessen
Matthias Steinhauser
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Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Institut für Theoretische Teilchenphysik
Prof. Dr. Matthias Steinhauser
Wolfgang-Gaede Straße 1
76131 Karlsruhe
Tel: +49-721 608 7149
FAX: +49-721 608 8369
www-ttp.physik.uni-karlsruhe.de
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KIT - Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales
Großforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft
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On Tue, 3 Nov 2009, Straub, Julian wrote:
> Sehr geehrter Herr Dr Steinhauser,
> ich habe folgende 2 Anliegen an Sie:
> 1. benötigen wir für den Physik-Bachelor benotete oder unbenotete
Scheine der Schlüsselquallifikationen durch das HoC?
> 2. interessiert es mich, wie die Klausur am 1.12. (theoretische physik
c), welche laut unserem Dozenten Zulassungsvorraussetzung für die
"richtige" Klausur sein soll, in die Bachelor-Studienordnung passt, laut
der alle Prüfungen wiederholbar sein müssen? Da wir sowieso Punkte aus den
Übungsblättern brauchen empfinden wir diese Klausur als eine unnötige
Belastung, und möchten, dass sie entweder gestrichen wird oder zumindest
noch dieses Semester (vor der eigentlichen Klausur) wiederholbar sein
muss.
>
> mit freundlichem Gruß Julian
ich finde das klingt nicht sehr rosig :/