Eine nicht bestandene schriftliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. Wird die
Wiederholungsprüfung ebenfalls mit „nicht ausreichend“ bewertet, so findet zeitnah
eine mündliche Nachprüfung statt. Das Ergebnis der Prüfung kann in diesem Fall
nicht besser als „4,0“ betragen.
Allerdings müsst ihr ja nur noch zwei der drei Klausuren bestehen (Seite 3 ganz oben).
Viele Grüße
PS: Morgen hat die FS auch geöffnet, sodass ihr dort ggf. noch mal kurzfristig nachfragen könnt.